Römische “familia”

Das Leben einer römischen “familia” in der Antike unterschied sich grundlegend von der Familie der modernen Neuzeit. Das Oberhaupt einer römischen Hausgemeinschaft verkörperte der “pater familias”. Zur “familia” gehörten neben der Ehefrau und den Kindern auch Bedienstete und Sklaven.

Pater familias

Der Familienvater (“pater familias”) war das Oberhaupt einer Hausgemeinschaft. Er besaß mit der “patria potestas” die rechtliche Hausgewalt über seine Familienmitglieder und sorgte für ihren Schutz nach außen. Damit war er der Gesetzgeber in seinen eigenen vier Wänden. Seine Ehefrau, Kinder und anderen Angehörigen waren ihm zu Gehorsam verpflichtet. Beim rechtswidrigen Verhalten seiner Familie durfte er über Leben und Tod entscheiden. Über das Recht der “patria potestas” verfügte der Familienvater bis zu seinem Lebensende. Sein Nachfolger wurde der älteste Sohn.1

Ehefrau und Kinder

Die Ehefrau stand vollständig in der Vormundschaft des Familienvaters. Sie übernahm häusliche Aufgaben und kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Bei öffentlichen Angelegenheiten musste sie sich von ihrem Ehemann vertreten lassen. Ein neugeborenes Kind konnte – im Falle einer Missbildung – vom Familienvater ausgesetzt oder getötet werden. Nahm er es auf den Arm, erkannte er das Kind als Mitglied der Familie an. Die Kinder waren ihrem Vater bis zu seinem Tod untergeordnet. Er entschied über ihre Berufswahl und Eheschließung. Erst durch seine “emancipatio” konnten die Kinder aus der Hausgemeinschaft entlassen werden.2

Bedienstete und Sklaven

Auch Bedienstete und Sklaven waren Angehörige einer römischen “familia”. Sklaven gehörten zum Besitz des Familienvaters und waren für den Haushalt, Ackerbau und Viehzucht zuständig. Sie konnten von diesem auch freigelassen werden. Handwerker und andere Bedienstete arbeiteten ebenfalls im Haus, hatten ihren Wohnsitz aber in unmittelbarer Nähe. Für ihre finanzielle und materielle Unterstützung sorgte der Familienvater. Bei rechtlichen Angelegenheiten vertrat er seine Klienten als Patron vor Gericht. Die Anzahl solcher Klienten hatten großen Einfluss auf das gesellschaftliche Ansehen des Familienvaters.3

Übersichtsbild: Heirat im alten Rom, Autor: Agnete, Lizenz: CC BY 3.0

 

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 10.08.2021 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 11.08.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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