Europäische Union

Die Europäische Union (EU) zeichnet sich durch ihre einzigartige Struktur aus. Sie ist weder Bundesstaat noch Staatenbund. In einigen Politikfeldern verfügt sie über supranationale Kompetenzen und ähnelt einem Bundesstaat. In anderen Bereichen hingegen werden politische Entscheidungen weiterhin von den nationalen Regierungen getroffen, was die EU eher zu einem Staatenbund macht.

Europäische Integration

Die Wurzeln der Europäischen Union liegen in der 1951 gegründeten EGKS, durch die die Kohle- und Stahlindustrie gemeinsam verwaltet werden sollte. Im Zuge der Römischen Verträge wurde diese Organisation 1957 zur EWG und EURATOM ausgedehnt. Der 1967 geschlossene EG-Fusionsvertrag legte diese drei Organisationen zu den EG zusammen. Die Gründung der EU wurde im 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht beschlossen. Seitdem erhielt die EU immer mehr supranationale Kompetenzen. Hier geht es zu den Phasen der Europäischen Integration.

Politisches System der EU

Das politische System der EU wird vom Bundesverfassungsgericht als “Staatenverbund” bezeichnet. Die EU ähnelt in einigen Politikfeldern einem Bundesstaat, weil die Mitgliedsstaaten dort ihre Souveränität abgegeben haben. In der “Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik” (GASP) werden politische Entscheidungen aber weiterhin intergouvernemental getroffen. Die Strukturen der EU sind von einer Gewaltenteilung geprägt, wobei die Übergänge zwischen Exekutive und Legislative teilweise fließend sind. Dies ist unter anderem ein Kritikpunkt des Demokratiedefizits. Politische Entscheidungen werden nach dem Prinzip der Subsidarität und begrenzten Einzelermächtigung ausgeführt.

Gesetzgebung in der EU

Nur die EU-Kommission darf Gesetzesentwürfe vorlegen. In den meisten Politikfeldern sind das EU-Parlament und der Ministerrat in der Gesetzgebung gleichgestellt. Maximal können drei Lesungen durchgeführt werden. Kommt es zu keiner Einigung, gilt das Gesetz (auch Rechtsakt genannt) als gescheitert. Es wird zwischen Verordnung und Richtlinie unterschieden. Neben den Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es noch Anhörungsverfahren und Zustimmungsverfahren. Hier geht es zur Gesetzgebung in der EU.

Institutionen der EU

Im Zuge der Europäischen Integration wurde die EU mit insgesamt sieben Institutionen ausgestattet. Die Exekutive wird von der EU-Kommission verkörpert. Sie versteht sich als “Hüterin der Verträge”. Als europäische Volksvertretung gilt das EU-Parlament, das seit 1979 in direkten Wahlen gewählt wird. Sie ist dem Ministerrat in den meisten Gesetzgebungsverfahren nahezu gleichgestellt. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten zusammen und entscheidet auf Gipfeltreffen über die Leitlinien der EU-Politik. Die Rechtssprechung in der EU wird vom Europäischen Gerichtshof ausgeübt. Für die Geldpolitik ist die Europäische Zentralbank zuständig. Der Rechnungshof kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts. Hier geht es zu den Institutionen der EU.

4 Grundfreiheiten der EU

Die wirtschaftliche Struktur der EU baut auf den sogenannten “4 Grundfreiheiten” auf. Mit dem freien Personenverkehr sollen zwischenstaatliche Reisen – im Rahmen des Schengener Abkommens – uneingeschränkt ermöglicht werden. Der freie Warenverkehr garantiert einen zollfreien Handel von Waren und Gütern. Durch den freien Dienstleistungsverkehr wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistet. Der freie Kapitalverkehr erlaubt den uneingeschränkten Transfer von Geld und Wertpapieren.

Verträge von Maastricht & Lissabon

Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht führte zur Gründung der EU. Seitdem nahm sie zunehmend den Charakter eines Bundesstaates an. Sie erhielt in immer mehr Politikfeldern supranationale Kompetenzen, indem die nationalen Regierungen dort ihre Souveränität abgaben. Durch den Vertrag von Maastricht erhielten die EU-Bürger eine Unionsbürgerschaft. Die Einführung der Mitentscheidungsverfahren ermöglichten dem EU-Parlament mehr Mitspracherechte in der Gesetzgebung. Der 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon reformierte dieses Regelungen. Das Parlament stieg neben dem Ministerrat zum nahezu gleichberechtigten Gesetzgeber auf. Außerdem erhielten EU-Bürger das Recht einer Bürgerinitiative.

Wirtschafts- und Währungsunion

Die immer engere wirtschaftliche Zusammenarbeit verwandelte die EU in den 1990er Jahren zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Im Binnenmarkt gibt es in Bezug auf Reisen, Handel und Dienstleistungen keinerlei Einschränkungen mehr. Infolgedessen wurde mit der Einführung des Euros am 1. Januar 1999 eine gemeinsame Währung eingeführt. Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig. Um den Euro als Währung einführen zu können, muss ein EU-Staat die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen.

EU-Osterweiterung

Infolge der 2004 und 2007 durchgeführten EU-Osterweiterung wuchsen Territorium und Einwohnerzahl der EU stark an. Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der EU bei. Rumänien und Bulgarien folgten am 1. Januar 2007. Durch die EU-Mitgliedschaft wurden die Wirtschaftssysteme der Beitrittsländer modernisiert und mit strukturellen Aufbauhilfen unterstützt. Trotz eines Wirtschaftsaufschwungs wird die EU-Osterweiterung aufgrund regelmäßiger Verstöße gegen EU-Werte in Polen und Ungarn weiterhin kritisch betrachtet.

Übersichtsbild: EU-Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, Sitz der Europäischen Kommission, Autor: Amio Cajander, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 17.11.2018 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 11.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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