Nach den militärischen Triumphen in den Punischen Kriegen im 2. Jhd. v. Chr. waren die Aufgaben für die Verwaltung im Römischen Reich gewachsen. Um das alte bäuerliche Milizsystem zu erneuern, verabschiedete der Volkstribun Tiberius Gracchus im Jahr 133 v. Chr. eine Ackerreform, das die Neuverteilung von Großgrundbesitz an die Bauern vorsah. Dies stieß bei der adeligen Opposition im Senat auf scharfen Widerstand, da diese auf die Nutzung des Ackerlandes angewiesen war und ihren Wohlstand nicht preisgeben wollte. Mit diesem Konflikt begann die Phase der römischen Bürgerkriege, die knapp ein Jahrhundert andauern sollte. Der griechische Geschichtsschreiber Plutarch berichtete über die Gracchische Reform in seiner Biographie (Tiberius Gracchus, 8f) folgendermaßen:
Schon ein Freund Scipios, C. Laelius, hatte den Versuch gemacht, diesem Mißstande abzuhelfen. Als aber die großen Herren sich ihm hartnäckig widersetzten, scheute er Unruhen und ließ von seinem Vorhaben ab. […] Als nun Tiberius zum Volkstribun gewählt wurde, nahm er sofort diesen Plan wieder in Angriff, und zwar waren es, wie die meisten Quellen berichten, hauptsächlich die Redner Diophanes und der Philosoph Blossius, die ihn dazu beredeten. Diophanes war ein Verbannter aus Mytilene; Blossius stammte aus Cumae in Italien. […]
Sein Bruder Gaius aber schreibt in einer Schrift: “Als Tiberius auf seiner Reise nach Numantia durch Etrurien kam und die Öde des Landes sah, als er beobachtete, daß alle Feldarbeiter und Hirten fremde, kriegsgefangene Sklaven waren, da tauchte zuerst der Plan in ihm auf”, der ihm und seinem Bruder tausend Leiden bringen sollte. Am meisten aber stachelte das Volk seinen Ehrgeiz und seinen Unternehmungsgeist an. Durch Inschriften an öffentlichen Gebäuden, an Hausnummern und Denkmälern forderte es ihn auf, der armen Bevölkerung den Staatsgrund zurückzugeben.
9. Freilich entwarf Tiberius den Gesetzesvorschlag nicht allein, sondern zog würdige, angesehene Männer Roms zu Rate, darunter den Pontifex Maximus Crassus, den Rechtsgelehrten Mucius Scaevola, der damals Konsul war, und Appius Claudius, seinen Schwiegervater. Und in der Tat ist wohl niemals ein milderes und gemäßigteres Gesetz gegen ein solches Übermaß von Unrecht und Habgier ergangen. Es verlangte von denen, die von Rechts wegen für ihren Ungehorsam hätten bestraft werden und nur gegen eine Geldbuße die so lange widerrechtlich bebauten Felder hätten herausgeben müssen, nichts weiter, als daß sie ihren unrechtmäßigen Besitz an die hilfsbedürftigen Bürger abtreten und dafür noch eine Entschädigung bekommen sollten. […] Die Reichen und Besitzenden aber haßten das Gesetz aus Habgier, den Urheber aus Zorn und Ehrgeiz. So versuchten sie das Volk von seiner früheren Zustimmung abzubringen unter dem Vorgeben, die Neuaufteilung des Landes sei für Tiberius nur ein Vorwand, die alte Verfassung umzustürzen und eine allgemeine Revolution herbeizuführen. Doch erreichten sie damit nichts. Denn Tiberius verfocht eine gute und gerechte Sache mit einer Beredsamkeit, die auch eine geringere Sache hätte adeln können. Er war als Gegner gefährlich, ja, unüberwindlich, wenn er, umlagert vom Volk, auf seiner Rednerbühne stand und von den Besitzlosen sprach: “Die wilden Tiere, die Italien bevölkern, haben ihre Höhlen und kennen ihre Lagerstätte, ihren Schlupfwinkel. Die Männer aber, die für Italien kämpfen und sterben, haben nichts als Luft und Licht; unstet, ohne Haus und Heim, ziehen sie mit Weib und Kind im Lande umher. Die Feldherren lügen, wenn sie in der Schlacht ihre Soldaten aufrufen, Gräber und Heiligtümer gegen die Feinde zu verteidigen. Denn keiner von diesen armen Römern hat einen Altar von seinen Vätern geerbt, kein Grabmal seiner Ahnen. Für Wohlleben und Reichtum anderer setzen sie im Krieg ihr Leben ein. Herren der Welt werden sie genannt: in Wirklichkeit gehört kein Krümchen Erde ihnen zu eigen.” […]
13. Darauf ging dann das Ackergesetz durch, und man setzte ein Dreimännerkollegium ein, das die Aufteilung und Zuweisung der staatlichen Ländereien vornehmen sollte: Tiberius selbst, seinen Schwiegervater Appius Claudius und seinen Brunder C. Cracchus. […] All das regelte Tiberius in aller Ruhe, ohne Widerstand zu finden; an die Stelle des abgesetzten Volkstribunen setzte er nicht einen bekannten, angesehenen Nachfolger, sondern einen von seinen Klienten, Mucius. Dieses Vorgehen mißbilligten die regierenden Kreise. Sie fürchteten Tiberius’ wachsenden Einfluß und ließen sich im Senat voller Unmut über ihn aus. […]
14. Da starb Attalos Philometor [von Pergamon], und Eudemos kam aus Pergamon nach Rom mit dem Testament, in dem das römische Volk zum Erben seines Reiches eingesetzt war. Sofort brachte Tiberius dem Volk zu Gefallen ein Gesetz ein, die königlichen Schätze sollten nach Rom geschafft und dort denjenigen Bürgern, die ein Landlos erhalten hatten, zum ersten Anbau und zur Anschaffung der nötigen Ackergeräte dienen. Über diese Städte aber, die zu Attalos’ Reich gehörten, hätte nicht der Senat zu verfügen; er selbst werde in der Sache dem Volke einen Vorschlag machen. Dies war eine schwere Beleidigung für den Senat. Der Senator Pompeius stand auf und erklärte, er habe als Tiberius’ Nachbar gesehen, wie Eudemos von Pergamon ihm als dem zukünftigen König von Rom ein königliches Diadem und einen Purpurmantel überreichte. […]
15. […] Tiberius merkte aber, daß seine politische Taktik bei Octavius’ Absetzung nicht bei den Großen allein, auch bei dem niederen Volke viel böses Blut gemacht hatte. Denn das hohe, angesehene Amt des Volkstribunen, das bis zu jenem Tage in Ehren gestanden hatte, war tief herabgesetzt und entwürdigt worden. So erging Tiberius sich vor dem Volk in einer langen Rede. […] Die Person des Volkstribunen, so führte er aus, sei heilig und unverletzlich, weil es dem Dienste des Volkes geweiht und Schützer des Volkes sei. Wenn er nun seiner Bestimmung untreu wird und dem Volk gar ein Unrecht zufügt, indem er es an der Ausübung seiner Rechte hindert und ihm das Stimmrecht entzieht, dann bringt er sich selbst um sein Amt, weil er die Bedingungen nicht erfüllt, unter denen er es angetreten hat. Denn wenn er auch das Kapitol niederreißt oder das Schiffsarsenal in Brand steckt, so muß man ihn gewähren lassen, wenn er auch unter diesen Bedingungen ein schlechter Volkstribun ist. Hebt er aber die Demokratie auf, so ist er überhaupt kein Volkstribun. Wäre es also nicht unerhört, wenn zwar der Tribun den Konsul ins Gefängnis werfen lassen kann, das Volk aber nicht das Recht hat, dem Tribunen seine Befugnis zu entziehen, wenn er sie gegen das Volk gebraucht, das sie ihm verliehen hat? Das Volk wählt ja den Konsul so gut wie den Volkstribun. […] Ist es also nicht billig, wenn auch der Tribun durch ein Vergehen am Volke die vom Volk verliehene Unverletzlichkeit verliert? Vernichtet er doch durch eigene Schuld die Quelle, aus der seine Macht entspringt. Und wiederum: hat er das Tribunat rechtmäßig durch Stimmenmehrheit der Tribus erhalten, so kann ihm mit noch größerem Rechte der einstimmige Beschluß der Tribus das Amt doch auch wohl wieder nehmen.
Zitiert nach: Plutarch, Tiberius Gracchus 8 f, übersetzt von W. Ax, in: W. Lautemann, M. Schlenke (Hg.), Geschichte in Quellen. Altertum, München 1975, S. 471 f.