Rede Hitlers vor dem Volksgerichtshof in München (1924)

Nach dem gescheiterten Hitler-Putsch im November 1923 wurde Adolf Hitler festgenommen und in einem Prozess wegen Hochverrats angeklagt. Im Jahr 1924 hielt dieser vor dem Volksgerichtshof in München eine bewegende Rede, in der Hitler seine Unschuld beteuerte und seine Zuhörer durch nationalsozialistische Propaganda zu überzeugen versuchte:

Die Revolution gilt als Hochverrat. Hochverrat wird nur dann bestraft, wenn er mißlingt. Hochverrat wird nicht bestraft, wenn er gelingt, wenn er dem Volk eine neue Verfassung bringt. Die Tat vom 8. und 9. November war nicht Hochverrat, sondern Landesverrat. Landesverrat kann niemals legalisiert werden. Wenn die Gefallenen aufstehen würden und man sie fragte, ob sie den Zustand anerkennen, so würden sie schreien: “Niemals”. Für die neue Bewegung durfte es keine Versöhnung für die Tat des 8. und 9. November geben. Für uns ist diese Tat ein gemeinsames Verbrechen, ein Dolchstoß gegen das Volk gewesen. Die nationalsozialistische Bewegung hat als ersten Grundsatz aufgenommen die Erkenntnis, daß die marxistische Bewegung bekämpft werden muß bis zu den letzten Konsequenzen. Daß zweitens die Revolution als Ausfluß eines unerhörten Verbrechens niemals gültig sein kann. Die nationalsozialistische Bewegung hat drittens erkannt, daß das Problem heißt, das deutsche arbeitende Volk, die breite Masse wieder national zu machen. Dies konnte nicht geschehen durch eine negative Erziehung, sondern durch einen positiven Kampf gegen die Verderber. […]

Uns hatte also nicht etwa Leichtsinn bewogen, sondern die Verpflichtung für das Volk, das für uns eintrat und noch für uns eintritt, und auch eintreten wird, nach dem Prozeß noch mehr eintreten wird. Unsere Gefängnisse werden zum Wecker des jungen geistigen Deutschlands werden. Wir mußten den Herren zeigen, daß sie, wenn sie auf ihrer Haltung beharren, sich in Gegensatz setzen, nicht von Gaunern, Lumpen und Zuhältern, sondern den besten und edelsten Deutschen, die überhaupt noch da sind. […]

Ich trage die Verantwortung ganz allein, erkläre aber eines: Verbrecher bin ich deshalb nicht, und als Verbrecher fühle ich mich nicht. Ich kann mich nicht schuldig bekennen, aber ich bekenne mich zur Tat. Es gibt keinen Hochverrat gegen die Landesverräter von 1918 […].

Auszüge zitiert nach: Der Hitler-Prozeß vor dem Volksgericht in München, 1. Teil, 1924, S. 18, 27f. 

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 05.06.2019 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 05.06.2019. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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