Pariser Verträge

Die am 5. Mai 1955 verabschiedeten Pariser Verträge beendeten das Besatzungsstatut der westlichen Alliierten über die BRD. Außerdem kam es zur westdeutschen Wiederbewaffnung, Wiedererlangung der Souveränität und Beitritt zur NATO. Dies war eine Folge der Westintegration von Bundeskanzler Konrad Adenauer, der die BRD eng an die westliche Staatengemeinschaft band.

Vorgeschichte

In der Nachkriegszeit hatten sich die Alliierten aufgrund unterschiedlicher politischer Ziele in zwei Machtblöcke gespalten. Die Westmächte grenzten sich von der Sowjetunion ab. Da sie ihre Besatzungszonen 1948 zur Trizone zusammenschlossen und ohne Absprache mit der Sowjetunion eine Währungsreform durchführten, traten sowjetische Vertreter aus dem Alliierten Kontrollrat aus. Der im Westen eingeführte Marshallplan trug neben der politischen auch zur wirtschaftlichen Ost/West-Spaltung bei. Nach der deutschen Teilung in BRD und DDR 1949 orientierte sich Bundeskanzler Adenauer eng an der westlichen Staatengemeinschaft. Folglich sollten die Beziehungen zwischen den Westmächten und der BRD auf eine neue Grundlage gestellt werden.1

Pariser Verträge

Den ersten Schritt für die zwischenstaatliche Gleichberechtigung markierte der 1952 beschlossene Deutschlandvertrag, der der BRD ihre Souveränität zurückgeben sollte. Die USA und Großbritannien setzten aufgrund des Kalten Kriegs zunehmend darauf, die BRD gegen den Osten verteidigungsfähig zu machen. Demzufolge kam es am 23. Oktober 1954 zur Unterzeichnung der Pariser Verträge. Die BRD wurde dadurch wiederbewaffnet, erhielt ihre Souveränität zurück und trat der NATO sowie WEU bei. Diese Beschlüsse traten am 5. Mai 1955 in Kraft. Ursprünglich war auch der Aufbau einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant. Diese Pläne scheiterten jedoch am französischen Parlament.2

Folgen

Die Pariser Verträge machten die BRD zu einem annähernd gleichberechtigten Partner der westlichen Staatengemeinschaft. Obwohl diese das Besatzungsstatut beendeten und die Hohe Alliierte Kommission auflösten, wurde weiterhin der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auf westdeutschen Boden garantiert. Die eingeschränkte Souveränität der BRD hatte demzufolge bis zum Zwei-plus-Vier-Vertrag 1991 bestand. Darüber hinaus integrierten die Pariser Verträge die BRD nach dem Beitritt zur NATO eng in ein westlichen Machtblock. Auf der anderen Seite stand die DDR, die sich nach Gründung des Warschauer Pakts in einen östlichen Machtblock einfügte.3

Übersichtsbild: Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag (1955), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, B 145 Bild-F002450-0005 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0

Bild 1: Bonn, Bundestag, Pariser Verträge, Adenauer (1955), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, B 145 Bild-F002449-0027 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0

Bild 2: Andernach, Krahnenberg-Kaserne, Adenauer besucht Bundeswehr (1956), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 146-2004-0092 / Wolf, Helmut J. / CC-BY-SA 3.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 02.09.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 13.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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