Hitlers Aufstieg: “Machtergreifung” oder “Machtübertragung”?

Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 leitete den Beginn der nationalsozialistischen Diktatur ein. Die Forschung ist sich darüber uneins, ob es sich dabei um eine “Machtergreifung” oder eher eine “Machtübertragung” gehandelt habe. Hitlers Aufstieg wurde auch von äußeren Faktoren begünstigt, die im Folgenden erläutert werden.

Historischer Kontext

Seit 1919 war Deutschland eine parlamentarische Demokratie [Weimarer Republik]. Diese hatte unter den Folgen des Ersten Weltkriegs und Versailler Vertrags zu leiden. Die politischen und wirtschaftlichen Probleme verschärften sich seit der Weltwirtschaftskrise 1929. Da parlamentarische Mehrheiten im Reichstag unmöglich wurden, nutzte Reichspräsident Hindenburg sein Notverordnungsrecht. Folglich regierten seit dem Jahr 1930 Präsidialkabinette, die die Demokratie außer Kraft setzten. Unterdessen stieg die NSDAP zur stärksten politischen Partei auf. Schließlich entschied sich Hindenburg – unter Vermittlung von Papens – am 30. Januar 1933 für die Ernennung Hitlers zum neuen Reichskanzler.1

Hitlers Aufstieg: Eine “Machtübertragung”?

Seit der Neugründung im Jahr 1925 änderte die NSDAP ihre Strategie und versuchte auf legalem Weg an die Macht zu kommen. Ihr Eintritt in die Reichsregierung am 30. Januar 1933 vollzog sich also im Rahmen der Weimarer Verfassung. Seit 1930 entwickelte sie sich infolge der Reichstagswahlen zur stärksten Partei im Reichstag. Hitlers Ernennung zum Reichskanzler basierte auf der Entscheidung des Reichspräsidenten Hindenburgs. Dieser hatte bereits seit 1930 sein Notverordnungsrecht praktiziert, da regierungsfähige Koalitionen der anderen Parteien unmöglich wurden. Unter diesen Gesichtspunkten handelte es sich beim 30. Januar 1933 um eine legale “Machtübertragung” .2

Hitlers Aufstieg: Eine “Machtergreifung”?

Die sogenannte “Machtergreifung” muss als längerer Prozess verstanden werden, der sich in den Monaten nach dem 30. Januar 1933 abspielte. Im Februar 1933 wurden der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen angekündigt. Diese Zeit nutzte Hitler, um auf Grundlage von Notverordnungen die Grundrechte außer Kraft zu setzen. Dafür bot ihm vor allem der Reichstagsbrand einen günstigen Anlass. Infolgedessen wurden politische Gegner verfolgt und ausgeschaltet. Unter dem Druck von Straßenterror stimmte daher eine Zweidrittelmehrheit des Reichstags dem “Ermächtigungsgesetz” zu. Mit dieser Entscheidung entmachtete sich das Parlament selbst und machte den Weg frei für den Ausbau des diktatorischen Führerstaates, der mit dem Tod Hindenburgs – und der Übernahme Hitlers als Reichspräsident – im August 1934 vollendet wurde.3

Übersichtsbild: Berlin, Fackelzug zur Machtergreifung Hitlers (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 102-02985A / CC-BY-SA 3.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 21.10.2019 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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