Urkunde der Kapitulation der deutschen Wehrmacht

Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 war der Zweite Weltkrieg in Europa beendet. Das Deutsche Reich wurde von den alliierten Streitkräften besetzt und in der Nachkriegszeit in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die Urkunde der Kapitulation enthielt folgende Bestimmungen:

  1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklären hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwärtigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkräfte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenüber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee.
  2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich allen Behörden der deutschen Land-, See und Luftstreitkräfte und allen von Deutschland beherrschten Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.01 Uhr Mitteleuropäischer Zeit am 8. Mai einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie Waffen und Geräte an die örtlichen Alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von den Alliierten Vertretern zu bestimmenden Offiziere abliefern. Kein Schiff, Boot oder Flugzeug irgendeiner Art darf versenkt werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen, technische Gegenstände, die Kriegszwecken im allgemeinen dienlich sein können, beschädigt werden.
  3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.
  4. Diese Kapitulationserklärung ist ohne Präjudiz für irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden mögen.
  5. Falls das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche ihm unterstehende oder von ihm beherrschte Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäß den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Maßnahmen ergreifen, die sie als zweckmäßig erachten.
  6. Diese Erklärung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefaßt. Allein maßgebend sind die englische und die russische Fassung.

Unterzeichnet zu Berlin am 8. Mai 1945

v. Friedeburg, Keitel, Stumpff (für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht)

in Gegenwart von: Tedder (für den Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte); Zhukov (für das Oberkommando der Roten Armee)

Bei der Unterzeichnung waren als Zeugen auch zugegen: de Lattre-Tassigny, General, Oberkommandierender der Ersten Französischen Armee; Spaatz, Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten.

Zitiert nach: G.-Fr. de Martens, Nouveau recueil général de traités et autres actes relatifs aux rapports de droit international, par Heinrich Triepel (u.a.), XLI, Leipzig 1909-1944, S. 918.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 19.06.2019 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 19.06.2019. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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