Quellen zur Annexion Elsaß-Lothringens 1870

Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 ging es auch um die Annexion der französischen Provinz Elsaß-Lothringens. Der zeitgenössische deutsche Historiker Heinrich von Treitschke verfasste im September 1870 einen Artikel in den “Preußischen Jahrbüchern” mit dem Titel “Was fordern wir von Frankreich?” :

Der Rechtssinn der Deutschen fordert die Verkleinerung Frankreichs […]. Warum flog schon vor dem Ausbruch des Krieges durch Elsaß-Lothringen der angstvolle Ruf: Die Würfel werden geworfen um das Schicksal unserer Provinzen – in einem Augenblick, da noch kein deutsches Blatt den Raub zurückgefordert hatte? Weil das geängstigte Gewissen des Volkes begriff, welche Strafe von Rechts wegen den Brecher des Völkerfriedens treffen muß […].

Wer darf, angesichts dieser unserer Pflicht, den Frieden der Welt zu sichern, noch den Einwand erheben, daß die Elsässer und Lothringer nicht zu uns gehören wollen? Von der heiligen Notwendigkeit dieser großen Tage wird die Lehre von dem Selbstbestimmungsrecht aller deutschen Stämme, die lockende Losung aller vaterlandslosen Demagogen, jämmerlich zu Schanden. Diese Lande sind unser nach dem Recht des Schwertes, und wir wollen über sie verfügen kraft eines höheren Rechts der deutschen Nation, die ihren verlorenen Söhnen nicht gestatten kann, sich für immer dem Reiche zu entfremden. Wir Deutsche, die wir Deutschland und Frankreich kennen, wissen besser, was den Elsässern frommt, als jene Unglücklichen selber, die in der Verbildung ihres französischen Lebens von dem neuen Deutschland ohne treue Kunde blieben. Wir wollen ihnen wider ihren Willen ihr eigenes Selbst zurückgeben. Wir haben in den ungeheuren Wandlungen dieser Zeiten allzu oft froh erstaunt das unsterbliche Fortwirken der sittlichen Mächte der Geschichte gesehen, als daß wir noch an den unbedingten Wert einer Volksabstimmung glauben könnten. Der Geist eines Volkes umfaßt nicht bloß die nebeneinander, sondern auch die nacheinander lebenden Geschlechter. Wir berufen uns wider den mißleiteten Willen derer die da leben auf den Willen derer die da waren. Wir rufen sie an, alle die starken deutschen Männer, welche einst die Sprache und Sitte, der Kunst und dem Gemeinwesen des Oberrheins den Stempel unseres Geistes aufprägten – und noch ehe das 19. Jahrhundert zu Ende geht, wird die Welt bekennen, daß die Geister Erwins von Steinbach und Sebastian Brandts noch leben, und daß wir, indem wir den Willen der heutigen Elsässer gering schätzen, lediglich ein Gebot der nationalen Ehre erfüllen. […] Die Elsässer lernten das zersplitterte Deutschland verachten, sie werden uns lieben lernen, wenn Preußens starke Hand sie erzogen hat. […] Nach einer kurzen Übergangszeit strenger Diktatur können die Lande ohne Gefahr in den Vollgenuß preußisch-deutscher Verfassungsrechte eintreten. […] Ist das Beamtentum erst durch massenhafte Pensionierungen gesäubert, verfolgt unbarmherzige Strenge jeden Versuch des Verrats. […]

Auszüge zitiert nach: Heinrich von Treitschke, Was fordern wir von Frankreich? Preußische Jahrbücher, Jg. 26, 1870, S. 367ff.


Im September 1871, mehrere Monate nach der deutschen Reichsgründung und der Annexion Elsaß-Lothringens, schrieb der französische Philosoph Ernest Renan einen Brief an David Friedrich Strauß. Darin widersetzte er sich der These, dass Deutschland einen Anspruch auf dieses Gebiet habe:

Natürlich hat Lothringen zum alten Deutschen Reich gehört; aber ebenso auch Holland, die Schweiz, ein großer Teil Italiens, und wenn man über den Vertrag von Verdun zurückgeht, sogar ganz Frankreich. – Das Elsaß ist heute nach Rasse und Sprache ein deutsches Land; aber vor der Völkerwanderung war es keltisch wie ein großer Teil Süddeutschland. Daraus folgern wir aber nun nicht, daß Süddeutschland französisch werden muß […]. Niemand kann sagen, wo diese Archäologie Halt machen wird. Überall wo die stürmischen deutschen Patrioten einen deutschen Anspruch erheben, könnten wir einen früheren keltischen Anspruch erheben, und vor der keltischen Zeit gab es, so glaubt man, die Finnen und die Lappen; und vor den Lappen die Höhlenmenschen; und davor die Orang-Utans. Nach dieser Geschichtsphilosophie stünden alle Rechte auf der Erde den Affen zu, die nur durch die Niedertracht der zivilisierten Menschen widerrechtlich enteignet wurden.

Seien wir doch weniger theoretisch! Berücksichtigen wir doch neben dem Recht der Toten auch zu einem Teil das Recht der Lebenden! Der Vertrag von 843 wurde von drei kulturlosen Häuptlingen geschlossen, die bei der Teilung nur an ihre persönlichen Interessen dachten, wie kann dieser Vertrag die ewige Rechtsgrundlage eines Volkes abgeben? […] Man kann unmöglich zulassen, daß die Menschheit auf Jahrhunderte gebunden bleibt an die Heiraten, Schlachten und Verträge bornierter, unwissender und egoistischer Kreaturen, die im Mittelalter auf dieser Erde die Politik machten […].

Die Individualität jeder Nation ist zweifellos auf die Rasse, die Sprache, die Geschichte, die Religion gegründet, aber daneben auf etwas viel Greifbareres, auf die augenblickliche Übereinstimmung der Provinzen eines Staates, auf den Willen ihrer Bewohner, zusammen zu leben. Vor der unglückseligen Annexion von Nizza gab es keinen französischen Kanton, der sich von Frankreich trennen wollte; deshalb wäre es ein Verbrechen, ein Stück von Frankreich abzutrennen, obwohl Frankreich weder sprachlich noch rassisch eine Einheit ist. Andererseits wäre es nicht weniger verbrecherisch, wollte Frankreich die Teile Belgiens und der Schweiz oder die Kanalinseln annektieren, die zwar französische sprechen, aber keineswegs wünschen, zu Frankreich zu gehören. Das Elsaß ist nach Sprache und Rasse deutsch; aber es wünscht nicht, zu Deutschland zu gehören; das allein ist entscheidend. Es ist die Rede von dem Anspruch Frankreichs, von dem Anspruch Deutschlands. Diese Abstraktionen berühren uns viel weniger als der Anspruch der heute lebenden Elsässer, als der Anspruch von Menschen aus Fleisch und Blut, selbst die Macht zu wählen, der sie gehorchen. Tadeln Sie uns also nicht, wenn wir diesen Anspruch als ein göttliches Recht betrachten […].

So wie eine legitimistische Nation sich für ihre Dynastie zerhacken läßt, so sind wir verpflichtet, die äußersten Opfer zu bringen, damit die, die sich durch einen Bund auf Leben und Tod an uns gekettet haben, nicht Gewalt leiden. Wir dulden keinen Seelenverkauf; wenn die abzutretenden Gebiete unbewohnt wären, kein Problem; aber die Einwohner sind freie Menschen, und unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß sie als solche respektiert werden. […]

Zitiert und übersetzt aus: Ernest Renan, Nouvelle Lettre à M. Strauss, 15 sept. 1871, Oeuvres complètes. Paris Verlag Calman-Levy, 1947, tome I, p. 45ff.


Im Jahr 1870 äußerte sich der deutsche Professor Adolf Wagner über das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner Elsaß-Lothringens:

Offenbar hat die Nation als Ganzes allein das Selbstbestimmungsrecht. Sie hat es über die zu ihr von Natur gehörenden Teile, und sie übt es nach ihrem eigenen Interesse als Ganzes und nach ihren eigenen Bedürfnissen aus. […] Das Selbstbestimmungsrecht der Völker kann daher niemals das Recht eines einzelnen nationalen Bruchteils über die Nation sein […]. Wie in aller Welt soll ein Volk sich durch eine einmalige Abstimmung für alle Zeiten binden! Und wenn das Individuum durch sein Votum über die Staatsform oder über eine Annexionsfrage sich für seine Lebenszeit bände, wie soll, gerade vom Standpunkt der Volkssouveränität dieses Votum den Sohn und Enkel binden […].

Auszüge zitiert nach: Adolf Wagner, Elsaß-Lothringen, Berlin 1870, S. 58ff.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 01.11.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 01.11.2020. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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