Verfassung der Russischen Sowjetrepublik (RSFSR)

Die bolschewistische Oktoberrevolution von 1917 stellte das politische System Russlands auf eine neue Grundlage. Im Rahmen des anschließend ausgebrochenen Bürgerkrieges kam es zur Gründung der neuen “Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik” (RSFSR), für die im Juli 1918 folgende Verfassung (in Auszügen) verabschiedet wurde:

14. Um den Arbeitenden wirkliche Freiheit ihrer Meinungsäußerung zu sichern, beseitigt die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik die Abhängigkeit der Presse vom Kapital und übergibt in die Hände der arbeitenden Klasse und der bäuerlichen Armut alle technischen und materiellen Mittel zur Herausgabe von Zeitungen, Broschüren, Büchern und aller anderen Druckerzeugnisse und gewährleistet ihnen freie Verbreitung im ganzen Lande.

15. Um den Arbeitenden wirkliche Versammlungsfreiheit zu sichern, stellt die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik, in Anerkennung des Rechts der Bürger der Räterepublik auf freie Veranstaltung von Versammlungen, Meetings, Zusammenkünften und dgl., alle für die Abhaltung von Versammlungen tauglichen Räume einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung in die Verfügungsgewalt der Arbeiterklasse und der armen Bauernbevölkerung.

16. Um den Arbeitenden wirkliche Freiheit der Vereinigung zu sichern, leistet die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik […] den Arbeitern und ärmsten Bauern jede materielle und sonstige Mitwirkung bei ihrer Vereinigung und Organisierung.

17. Um den Arbeitenden wirklichen Zutritt zu den Wissenschaften zu sichern, stellt sich die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik zur Aufgabe, den Arbeitern und ärmsten Bauern volle, allseitige und unentgeltliche Bildung zu gewähren.

18. Die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik erklärt die Arbeit als Pflicht aller Bürger der Republik und verkündet die Losung: “Wer nicht arbeitet, hat kein Daseinsrecht.”

19. Um die Errungenschaften der großen Arbeiter- und Bauernrevolution auf jede Weise zu wahren, erklärt die Russische Sozialistische Föderative Räterepublik es zur Pflicht aller Bürger der Republik, das sozialistische Vaterland zu schützen, und stellt die allgemeine Militärpflicht fest. Das Ehrenrecht, die Revolution mit der Waffe in der Hand zu schützen, steht nur den Arbeitenden zu; den nicht arbeitenden Elementen dagegen obliegt die Verrichtung anderer Militärobliegenheiten.

Zitiert nach: Helmut Altrichter (Hg.), Die Sowjetunion, Bd. 1, München 1986, S. 143ff.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 21.02.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 21.02.2020. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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