Die Märzrevolution 1848 leitete in den Staaten des Deutschen Bundes eine Wende ein. Am 5. März 1848 versammelten sich 51 Politiker verschiedener deutscher Staaten in Heidelberg, wo sie eine Erklärung mit politischen Forderungen verfassten, zu denen unter anderem die Einsetzung einer deutschen Nationalversammlung gehörte:
Heidelberg, den 5. März. Heute waren hier 51 Männer versammelt aus Preußen, Bayern, Würtemberg, Baden, Hessen, Nassau und Frankfurt, fast alle Mitglieder von Ständekammern, um in diesem Augenblicke der Entscheidung über die dringendsten Maaßregeln für das Vaterland sich zu besprechen.
Einmüthig entschlossen in der Hingebung für Freiheit, Einheit, Selbstständigkeit und Ehre der deutschen Nation, sprachen Alle die Überzeugung aus, daß die Herstellung und Vertheidigung dieser höchsten Güter im Zusammenwirken aller deutschen Volksstämme mit ihren Regierungen – so lange auf diesem Wege Rettung noch möglich ist – erstrebt werden müsse. Einmüthig nicht minder war der tiefe Ausdruck des Schmerzes, daß die traurigsten Erfahrungen über die Wirksamkeit der deutschen Bundesbehörde das Vertrauen zu derselben so sehr erschüttert haben, daß eine Ansprache der Bürger an sie die schlimmsten Mißklänge hervorrufen würde. Tief betrübend in einem Augenblicke, wo diese Behörde sich auf die traurigen Erfahrungen der Geschichte beruft und mit schönen Worten von der hohen Stellung spricht, welche die Nation unter den Völkern einzunehmen berufen ist, wo sie jeden Deutschen zu vertrauensvollem Mitwirken auffordert – tief betrübend in diesem Augenblick ist die Erinnerung, daß sie selbst den Deutschen verboten hat, Vorstellungen an sie zu richten.
Die Versammelten sprachen ihre Überzeugung von dem, was das Vaterland dringend bedarf, einstimmig dahin aus: “Deutschland darf nicht durch Dazwischenkunft in die Angelegenheiten des Nachbarlandes oder durch Nichtanerkennung der dort eingetretenen Staatsveränderung in Krieg verwickelt werden. Die Deutschen dürfen nicht veranlaßt werden, die Freiheit und Selbstständigkeit, welche sie als ihr Recht für sich selbst fordert, anderen Nationen zu schmälern oder zu rauben. Die Vertheidigung der Deutschen und ihrer Fürsten darf hauptsächlich nur in der Treue und dem bewährten Kriegsmuthe der Nation, nie in einem russischen Bündnisse gesucht werden. Die Versammlung einer in allen deutschen Ländern nach der Volkszahl gewählten Nationalvertretung ist unaufschiebbar, sowohl zur Beseitigung der nächsten inneren und äußeren Gefahren, wie zur Entwickelung der Kraft und Blüthe deutschen Nationallebens.”
Um zur schleunigsten und möglichst vollständigen Vertretung der Nation das Ihrige beizutragen, haben die Versammelten beschlossen: “Ihre betreffenden Regierungen auf das Dringendste anzugehen, sobald und so vollständig, als nur immer möglich ist, das gesammelte deutsche Vaterland und die Throne mit diesem kräftigen Schutzwalle zu umgeben. Zugleich haben sie verabredet, dahin zu wirken, daß baldmöglichst eine vollständigere Versammlung von Männern des Vertrauens aller deutschen Volksstämme zusammentrete, um diese wichtigste Angelegenheit weiter zu berathen und dem Vaterlande wie den Regierungen ihre Mitwirkung anzubieten.”
Zu dem Ende wurden sieben Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten, und die Einladung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen. Eine Hauptaufgabe der Nationalvertretung wird jedenfalls die Gemeinschaftlichkeit der Vertheidigung und der Vertretung nach Außen sein, wodurch große Geldmittel für andere wichtige Bedürfnisse erspart werden, während zugleich die Besonderheit und angemessene Selbstverwaltung der einzelnen Länder bestehen bleibt. Bei besonnenem treuen und mannhaften Zusammenwirken aller Deutschen darf das Vaterland hoffen, auch in der schwierigsten Lage Freiheit, Einheit und Ordnung zu erringen und zu bewahren, und die Zeit einer kaum geahnten Blüthe und Macht freudig zu begrüßen.
Auszüge zitiert nach: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850, hrsg. v. Ernst Rudolf Huber, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978, S. 326f.