Unterricht: Weimarer Verfassung – eine wehrhafte Demokratie?

Die am 14. August 1919 verkündete Weimarer Verfassung spielte für die junge Weimarer Republik eine ambivalente Rolle. Einerseits verkörperte sie aufgrund ihres liberalen und demokratischen Inhalts – für die damalige Zeit – einen fortschrittlichen Charakter. Andererseits zeichnete sie sich durch strukturelle Schwächen aus, die die Demokratie langfristig bedrohten und von links- und rechtsextremistischen Parteien ausgenutzt wurden.

Einordnung in die Unterrichtsreihe

Das problemorientierte Thema “Weimarer Verfassung – eine wehrhafte Demokratie?” ist Teil der übergeordneten Unterrichtsreihe “Warum scheiterte die Weimarer Republik?” . Als Lernziel sollen die Schülerinnen und Schüler die multikausalen Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik herausarbeiten und diese anschließend durch eine eigenständige Stellungnahme gewichten. Auf diese Weise wird bei den Lernenden schwerpunktmäßig die Urteilskompetenz gefördert, weil sie die wichtigsten Aspekte der Weimarer Republik miteinander verknüpfen und ihre Zusammenhänge deuten müssen. Als Reiheneinstieg diente die Analyse eines Historikerurteils, anhand dessen die Lernenden die benannten Gründe für das Scheitern von Weimar herausarbeiten und in einer Mindmap visualisieren sollten. Diese Mindmap wird seitdem als Strukturierungshilfe genutzt und auf Grundlage der weiteren Unterrichtsstunden fortlaufend ergänzt. In der ersten Stunde erfolgte eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema “Novemberrevolution – eine gebremste Revolution?”. Anschließend untersuchten die Lernenden die Bestimmungen des Versailler Vertrags und beurteilten auf Grundlage zweier kontroverser Historikerurteile, inwiefern es sich bei diesem um einen “gerechten Frieden” gehandelt habe.

Kernanliegen der Stunde

Indem die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Bestandteile der Weimarer Verfassung herausarbeiten, diese charakterisieren und mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vergleichen (Methodenkompetenz), können sie beurteilen, inwiefern es sich bei dieser um eine “wehrhafte Demokratie” gehandelt habe (Urteilskompetenz).

Sachanalyse

Die am 14. August 1919 verkündete Weimarer Verfassung spielte für die deutsche Geschichte eine besondere Rolle, zumal sie die erste schriftlich fixierte Verfassung für Gesamtdeutschland war. Deutschland war infolge der Kriegsniederlage und der Novemberrevolution vom Kaiserreich in eine Republik umgewandelt worden. Die neue sozialdemokratisch geführte Regierung sah sich zunächst mit linksradikalen Putschversuchen konfrontiert. Nachdem der sogenannte Spartakusaufstand im Januar 1919 mithilfe von Freikorps niedergeschlagen werden konnte, arbeitete eine Nationalversammlung im abgeschiedenen Ort Weimar eine neue Verfassung aus. Jene zeichnete sich in erster Linie durch ihren fortschrittlichen Charakter aus, da sie liberal-demokratische Elemente, das Frauenwahlrecht und den Sozialstaat begründete. Trotzdem beinhaltete sie auch einige strukturelle Schwächen, die den demokratischen Staat langfristig von links- und rechtsextremistischen Parteien bedrohten. Erwähnenswert sind hierbei vor allem die Artikel 25 und Artikel 48, die den – auch als “Ersatzkaiser” bezeichneten – Reichspräsidenten mit umfassenden Vollmachten ausstatteten, sofern “Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden” müssten. Diese entwickelten sich vor allem seit dem Jahr 1930 zum Problem für die Republik, nachdem die Weltwirtschaftskrise keine regierungsfähigen Mehrheiten mehr zuließ und der Reichstag als Kontrollorgan der Regierung de facto ausgeschaltet wurde. Vor diesem Hintergrund kann dieser ambivalenter Charakter der Weimarer Verfassung unter dem Aspekt der “Wehrhaftigkeit” untersucht und mit dem 1949 verabschiedeten Grundgesetz der BRD verglichen werden, um die politischen Lehren und Konsequenzen herauszuarbeiten.

Methodisch-didaktisches Vorgehen

Einstieg

Als Einstieg wird den SuS ein Zitat des Innenministeriums Baden-Württembergs präsentiert. Die Lernenden sollen sich dieses zunächst durchlesen und kommentieren. Sie gelangen zu der Stellungnahme, dass Deutschland aus den Erfahrungen der Vergangenheit – hinsichtlich der Wehrlosigkeit der Weimarer Republik – gelernt habe, da dieser Umstand langfristig den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust mitverursachte. Die Lehrkraft leitet anschließend über und sensibilisiert die Lernenden für das Problem, in welchen Bereichen sich die Weimarer Republik durch “Wehrlosigkeit” auszeichnete. Die Lernenden können unter anderem die Verfassung benennen, die als Gegenstand der Stunde dient und unter der Leitfrage “Weimarer Verfassung – eine wehrhafte Demokratie?” problematisiert wird.

Erarbeitung

In der Erarbeitung erhält die Lerngruppe ein Arbeitsblatt mit einem Quellenauszug der Weimarer Verfassung. Als Arbeitsauftrag erhalten die SuS die Aufgabe, die wichtigsten Artikel der Verfassung herauszuarbeiten und in einer Strukturskizze zu sichern. Auf dieser sollen insbesondere die Kompetenzen der Staatsorgane “Reichsregierung”, “Reichstag” und “Reichspräsident” berücksichtigt werden. Als binnendifferenzierende Zusatzaufgabe charakterisieren schnellere SuS das Verhältnis zwischen diesen drei Institutionen und stellen Vermutungen darüber auf, inwiefern dieses zum strukturellen Problem für die demokratische Ordnung werden könnte.

Sicherung/Diskussion/Transfer

Die Schülerergebnisse werden anschließend in der Sicherungsphase der Lerngruppe präsentiert. Dafür wird ein Schülerpaar von der Lehrkraft ausgewählt, das ihre Lösungen per OHP/Dokumentenkamera vortragen soll. Die zuhörenden SuS können gegebenenfalls fehlende Aspekte ergänzen oder korrigieren. Die Lehrkraft stellt für die Diskussion einen Rückbezug zur Problemfrage her und regt die SuS zu einem Sachurteil an, inwiefern es sich bei der Weimarer Republik um eine “wehrhafte Demokratie” gehandelt habe. In einem Transfer setzen sich die Lernenden mit Auszügen des Grundgesetzes der BRD auseinander und arbeiten – parallel zu den Aspekten der Weimarer Verfassung – die Kompetenzen der Bundesregierung, des Bundestags und Bundespräsidenten heraus. Abschließend vergleichen die SuS die beiden Verfassungen und beurteilen, inwiefern die Autoren des Grundgesetzes aus den Lehren der Weimarer Republik gelernt haben. Als didaktische Reduktion eignet sich mithilfe der bereits erstellten Mindmap die Einordnung in den Reihenkontext, indem die SuS Vermutungen darüber aufstellen, in welchen Bereichen die Schwächen der Verfassung das Scheitern der Weimarer Republik begünstigen könnten.

(Hinweis: Es handelt sich um einen beispielhaften Unterrichtsentwurf. Es fehlen Angaben zur Lerngruppenanalyse, zum Kernlehrplan und didaktischen Schwerpunkt, weil diese sich je nach Bundesland, Schule und Fachleitung individuell unterscheiden.)

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 03.10.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 08.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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