Quellen zur Hinrichtung von Ludwig XVI.

Rede des revolutionären französischen Priesters Jacques Roux im Prozess gegen Ludwig XVI. am 1. Dezember 1792:

Wenn das Urteil gesprochen wird […], dann müsst Ihr Euch groß, stolz, unerbittlich und schrecklich zeigen, indem Ihr nicht nur den Wucherern und Spekulanten den unversöhnlichen Krieg erklärt, sondern auch all jenen, die durch den Handel mit Geld unsere Assignaten [Währung] in Verruf bringen und den Preis für die Grundnahrungsmittel unverschämt in die Höhe treiben; indem Ihr also verlangt, dass der Kopf des Mörders der Franzosen [Ludwig XVI.] schnellstens unter dem Schwert des Gesetzes fällt. […] Es ist an der Zeit, den Völkern der Erde zu melden, dass die Nationen nicht mehr das Eigentum der Könige sind, dass allein Tugend den Menschen unantastbar macht, während das Verbrechen die Tyrannen aufs Schafott bringt. […] Die Könige sind des Todes würdig von dem Augenblick an, da sie das Licht der Welt erblicken. […]

Sammeln wir also alles, was in uns an Kraft und Fähigkeit ist, um unseren Bevollmächtigten [Abgeordnete des Volkes] zu sagen, dass, wenn sie keine Sklaven sind, keine blöden Anbeter des Verbrechens eines Ungeheuers von König, wenn man ihnen kein verführerisches Gold zugesteckt hat, um ihn freizusprechen, sie schnellstens das Todesurteil über den Verräter und eidbrüchigen Ludwig sprechen müssen. […] Sagen wir ihnen, dass das Volk bereit steht, dass, wenn sie einen Tyrannen nicht inmitten seiner Freveltaten strafen, die souveräne Nation sie vor ihr eigenes hohes Gericht laden wird. Denn das Volk delegiert die Ausübung seiner Macht nicht mit dem Auftrag, die Könige von ihren Verbrechen reinzuwaschen. Entweder fällt Ludwigs Kopf oder wir werden uns unter den Trümmern der Republik begraben. […] Macht Antoinette [der Königin] den Prozess. Alle Gesetzgeber, Richter, Kommandeure und Beamten, die die eine Hand dem Volk entgegenstreckten und mit der andern Geld vom Hofe nahmen, müssen feierlich zum Richtplatz geführt werden. Das Wohl des Volkes ist oberstes Gesetz.

Auszüge zitiert nach: Peter Fischer (Hrsg.): Reden der Französischen Revolution, München 1974, S. 237-240.


Der Jakobiner Maximilien de Robespierre hielt am 3. Dezember 1792 im Nationalkonvent eine Rede, in der er sich für die Hinrichtung des Königs Ludwig XVI. aussprach:

Hier ist kein Prozeß zu führen. Ludwig ist kein Angeklagter, Ihr seid keine Richter. Ihr seid nur Staatsmänner und Vertreter der Nation und könnt nichts anderes sein. Ihr habt kein Urteil für oder gegen einen Menschen zu fällen, sondern eine Maßnahme der öffentlichen Wohlfahrt zu treffen, einen Akt nationaler Vorsehung zu vollziehen. Was schreibt eine gesunde Politik vor, um die werdende Republik zu stärken? Den Herzen einen tiefen Abscheu vor dem König einzuflößen und alle Anhänger des Königs in Betäubung zu versetzen! Wohlan, wenn man statt dessen der Welt sein Verbrechen wie eine Streitfrage, seine Sache als einen Gegenstand der feierlichsten, ernstesten, schwierigsten Verhandlung darstellt, die die Vertreter des französischen Volkes beschäftigen kann, und zwischen die Erinnerung an das, was er war, und die Würde eines Bürgers eine unendliche Entfernung liegt, dann hat man gerade das Zaubermittel gefunden, um ihn der Freiheit noch gefährlicher zu machen. Ludwig war König, und die Republik ist begründet worden. Die berühmte Frage, die Euch beschäftigt, ist entschieden durch die beiden Worte: Ludwig wurde entthront durch seine Verbrechen: Ludwig klagte das französische Volk als Rebellen an; um es zu züchtigen, hat er die Waffen der Tyrannen, seiner Mitbrüder, herbeigerufen. Der Sieg und das Volk haben entschieden, daß er der Rebell war. Der König kann also nicht gerichtet werden, denn er ist schon verurteilt. Er ist verurteilt, oder aber die Nation ist nicht freigesprochen […].

Wenn Ludwig tatsächlich noch Gegenstand eines Prozesses sein kann, so kann er auch freigesprochen werden, er kann unschuldig sein; was sage ich? Er wird als unschuldig angenommen, bis er gerichtet ist. Wenn aber Ludwig als unschuldig angenommen werden kann, was wird dann aus der Revolution? Ist sie dann nicht noch in Ungewißheit und Zweifel? Wenn Ludwig unschuldig ist, werden alle Verteidiger der Freiheit zu Verleumdern, und die Rebellen waren die Freunde der Wahrheit und die Verteidiger der unterdrückten Unschuld; alle Manifeste der fremden Höfe sind nur gerechte Beschwerden gegen die Gewaltherrschaft einer Partei; die Haft sogar, die Ludwig bisher erlitten hat, ist eine ungerechte Quälerei; das Volk von Paris, alle Patrioten des französischen Reiches sind strafbar, und der große Prozeß, der vor dem Gerichtshof der Natur abhängig ist zwischen Verbrechen und Tugend, Freiheit und Tyrannei ist endlich entschieden zugunsten des Verbrechens und der Tyrannei […]. Was mich angeht, so verabscheue ich die Todesstrafe, und für Ludwig habe ich weder Haß noch Liebe; nur seine Missetaten hasse ich […].

Aber ein entthronter König im Schoße einer Revolution, die noch weit davon entfernt ist, durch gerechte Gesetze verankert zu sein, ein König, dessen Name allein schon die Geißel des Krieges auf die erregte Nation herabbeschwört: dessen Dasein kann weder durch Haft noch Verbannung für das öffentliche Wohl gleichgültig werden. Mit Schmerz spreche ich die verhängnisvolle Wahrheit aus: es ist besser, daß Ludwig stirbt, als daß 100.000 tugendhafte Bürger umkommen: Ludwig muß sterben, weil das Vaterland leben muß.

Zitiert nach: Buchez et Roux, Histoire parlementaire de la Révolution française XXI, Paris 1834-1838, S. 162-163.


Der Rechtsanwalt Raymond de Sèze aus Bordeaux verteidigte König Ludwig XVI. in seiner Rede am 16. Dezember 1792 folgendermaßen:

Ohne Zweifel kann die Nation heute erklären, dass sie kein monarchisches Regiment mehr will, weil diese ohne Unverletzlichkeit seines Hauptes nicht bestehen kann; sie kann wegen eben dieser Unverletzlichkeit auf diese Verfassungsart verzichten; aber sie kann sie nicht auslöschen für die ganze Zeit, in der Ludwig den verfassungsmäßigen Thron eingenommen hat. Ludwig war unverletzlich, solange er König war; die Abschaffung des Königtums kann an seiner Rechtslage nichts ändern. Das Einzige, was daraus gefolgert werden kann, ist, dass man ihm die Strafe der bereits vorgenommenen Abdankung nicht mehr zuerkennen kann, aber hieraus allein geht schon hervor, dass man ihm eine andere nicht mehr zufügen kann.

So kommen wir zu dem Schluss, dass, wo es kein anwendbares Gesetz gibt, auch kein Richten stattfinden kann und dass, wo kein Richten stattfindet, auch keine Verurteilung möglich ist. Ich spreche von Verurteilung! Aber nehmt euch in Acht; nehmt ihr Ludwig die Unverletzlichkeit des Königs, so seid ihr ihm wenigstens die Rechte des Bürgers schuldig […]. Wollt ihr nun aber Ludwig als König richten, dann frage ich euch: Wo sind die schützenden Formen, die jeder Bürger kraft unveräußerlichen Rechts verlangen kann? Ich frage euch: Wo ist jene Teilung der Gewalten, ohne die weder Verfassung noch Freiheit möglich ist? Ich frage euch: Wo sind die Geschworenen für Anklage und Urteil, die den Bürgern durch das Gesetz als Geiseln zum Schutz ihrer Sicherheit und Unschuld gegeben sind? […] Mit einem Wort, ich frage euch: Wo sind alle jene strengen Vorkehrungen, die das Gesetz bestimmt hat, damit der Bürger, selbst wenn er schuldig ist, nur durch das Gesetz getroffen wird? Bürger, ich spreche mit der Offenheit eines freien Mannes: Ich spähe unter euch nach Richtern und bekomme nur Ankläger zu Gesicht. Ihr wollt richten über Ludwig und habt euer Urteil schon ausgesprochen!

Auszüge zitiert nach: Hermann Both, Andreas Gestrich, Die Französische Revolution, Berlin 2007, S. 82 und Gerhard Schneider, die Französische Revolution 1789-1799, Schwalbach 2012, S. 143-144. 

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 01.07.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 01.07.2020. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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