Wirtschafts- und Währungsunion der EU

Die Wirtschafts- und Währungsunion ist ein zentrales Politikfeld der EU. Im Vertrag von Maastricht einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf die Vollendung des Binnenmarktes und eine gemeinsame Währung, den 1999 eingeführten Euro. Um der Eurozone beitreten zu können, müssen die Staaten bestimmte Konvergenzkriterien erfüllen. Ziel ist eine Erleichterung des Binnenmarktes durch eine Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

Erste Phase

Im Rahmen der Europäischen Integration war 1979 bereits ein Europäisches Währungssystem eingeführt worden, das die Wechselkurse zwischen den EG-Staaten angleichen sollte. Eine verstärkte wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit leitete am 1. Juli 1990 der Europäische Rat ein. In dieser ersten Phase wurde eine der vier EU-Grundfreiheiten, der uneingeschränkte Kapitalverkehr, eingeführt. Darüber hinaus sollten die nationalen Zentralbanken enger zusammenarbeiten und ihre Geldpolitik aufeinander abstimmen.

Zweite Phase

Die zweite Phase begann nach dem 1993 verabschiedeten Vertrag von Maastricht. Mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts wurden strukturelle Voraussetzungen für eine gemeinsame Geldpolitik geschaffen. Es erhielt die Aufgabe, Banknoten für eine gemeinsame Währung, den zukünftigen Euro, zu entwerfen. Als Rechnungseinheit wurde die European Currency Unit eingeführt. Außerdem sollten die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten absolut unabhängig gemacht werden.

Dritte Phase

Die Einführung des Euro als gemeinsame Währung erfolgte am 1. Januar 1999 in elf EU-Mitgliedsstaaten. Bereits ein Jahr zuvor war die Europäische Zentralbank gegründet worden, die das EWI ersetzte und die Geldpolitik der EU koordinieren sollte. Die Wechselkurse zwischen den EU-Staaten sind seitdem fixiert. Im Januar und Februar 2002 war der Euro auch als Bargeld verfügbar. Damit ein EU-Staat Mitglied der Eurozone werden kann, muss es die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen. Dadurch soll die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gewährleistet werden. Alle EU-Staaten müssen, sobald sie die Kriterien erfüllen, der Eurozone beitreten. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht eines opting-out vor.

Folgen und Kritik

Von den derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten sind 19 Länder der Eurozone beigetreten. Die Geldpolitik wird im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken – in dem die EZB das Herzstück bildet – koordiniert. Oberste Priorität der Wirtschafts- und Währungsunion wird der Preisstabilität eingeräumt, die die Inflation möglichst klein halten soll. Um dies gewährleisten zu können, wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt. Die seit 2007/08 in den USA ausgehende Finanzkrise hatte in einigen EU-Staaten eine Staatsschuldenkrise und schließlich die Euro-Krise zur Folge. Als reaktionäre Maßnahmen wurden daher das europäische Sixpack, der Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakt umgesetzt. Die Euro-Schuldenkrise hat zu wachsender Kritik gegen die Wirtschafts- und Währungsunion geführt und stellt das politische System der EU weiterhin vor schwierige Herausforderungen.

Übersichtsbild: Gebäude der Europäischen Zentralbank, Autor: Kiefer., Lizenz: CC BY-SA 2.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 17.11.2018 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 21.01.2023. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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