Kontroversität

Das fachdidaktische Prinzip der Kontroversität sensibilisiert Schülerinnen und Schüler dafür, dass Geschichte immer aus einem bestimmten Blickwinkel erzählt wird. Um das im Unterricht deutlich zu machen, sollte eine Lehrkraft verschiedene Historikerurteile zu einer konkreten Problemfrage heranziehen und diese gegeneinander abwägen.

Theoretischer Zugang

Die “Wahrheit” existiert in der Geschichtswissenschaft nicht. Vielmehr ist die überlieferte Geschichte standortgebunden und muss aus der Perspektive der jeweiligen Erzähler betrachtet werden. Beim Prinzip der Multiperspektivität wurde bereits darauf hingewiesen, dass zu einem problemorientierten Thema verschiedene Quellen berücksichtigt werden sollten. Die Kontroversität ähnelt in dieser Hinsicht der Multiperspektivität, doch geht es bei ihr eher um die Auseinandersetzung mit Historikerurteilen. Das Kontroversitätsprinzip leitet sich aus dem Beutelsbacher Konsens ab und soll den Lernenden einen Einblick in öffentlich diskutierte Debatten aus der Geschichtswissenschaft verschaffen [Wissenschaftsorientierung].

Konsequenzen für den Unterricht

Um das Kontroversitätsprinzip sinnvoll in den Geschichtsunterricht einbinden zu können, sollte sich die Lehrkraft eine problemorientierte Leitfrage überlegen. Für eine kritische Auseinandersetzung dieser Leitfrage sind mindestens zwei kontroverse Historikerurteile auszuwählen. Diese können von den Schülerinnen und Schülern arbeitsteilig analysiert und anschließend – anhand ausgewählter Kriterien – miteinander verglichen werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen den Lernenden als Grundlage für eine anschließende Positionierung und Beurteilung der Problemfrage. Auf diese Weise übernehmen sie sowohl die Perspektive des jeweiligen Historikers als auch eine – möglicherweise – veränderte Wahrnehmung des historischen Themas.

Praxisbeispiel für den Unterricht

Das Kontroversitätsprinzip könnte in einer Geschichtsstunde zum Thema “Die Entnazifizierung in der DDR – ein gescheitertes Projekt?” angewendet werden. Diesbezüglich werden den Lernenden jeweils ein Historikerurteil aus der DDR und der BRD bereitgestellt. Die Lehrkraft muss darüber hinaus eine kurze Information zur Biografie der Autoren und zum historischen Hintergrund zur Verfügung stellen. Die beiden Historikerurteile sind von der Schülerschaft arbeitsteilig zu analysieren und können in der Sicherungsphase miteinander verglichen werden. In einer Diskussion positionieren sich die Lernenden und fällen ein Sachurteil zur Problemfrage. Abschließend kann die Lehrkraft auf den biografischen Hintergrund der Darstellungen hindeuten und somit die Standortgebundenheit der “erzählten Geschichte” illustrieren.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 26.01.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 08.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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