Novemberverträge

Nach dem Sieg im Deutschen Krieg 1866 hatte Preußen den Kampf um die Vorherrschaft gegen Österreich für sich entschieden [Deutscher Dualismus]. Es annektierte die nördlichen Staaten und gründete mit dem Norddeutschen Bund einen eigenen Bundesstaat. In den Folgejahren näherten sich diesem Bündnis auch die süddeutschen Staaten Baden, Württemberg, Hessen und Bayern an. Die Novemberverträge 1870 regelten schließlich den Beitritt dieser Staaten zum Norddeutschen Bund. Damit stand der Gründung des Deutschen Kaiserreichs nichts mehr im Wege.

Deutsch-Französischer Krieg

Seit dem Sieg im Deutschen Krieg 1866 bildeten Preußen und die nördlichen Staaten im Norddeutschen Bund eine Einheit. Die süddeutschen Staaten Bayern, Baden, Württemberg und Hessen hatten aufgrund ihrer militärischen Unterlegenheit geheime Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen geschlossen. Nach Ausbruch des Deutsch-Französischen Kriegs 1870 kämpften sie daher gemeinsam mit Preußens Militär und konnten Frankreich besiegen. Da eine deutsche Reichsgründung im kleindeutschen Sinne nun nahe war, wollte Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck den Beitritt der süddeutschen Staaten diplomatisch regeln. Noch gab es allerdings einige Unstimmigkeiten, die die deutsche Einigung erschwerten. Insbesondere die Herrscher Württembergs und Bayerns wollten ihre Eigenständigkeit so weit wie möglich bewahren.

Novemberverträge

Der Beitritt des Großherzogtums Badens wurde am 15. November 1870 ohne Probleme vollzogen. Baden hatte schon seit längerer Zeit für die kleindeutsche Lösung plädiert. Hessen befürwortete unter Großherzog Ludwig III. zwar eher die großdeutsche Lösung, jedoch gehörte Oberhessen mitsamt des Militärs zum Norddeutschen Bund. Da sich der Thronfolger Ludwig IV. und die hessische Bevölkerung für die kleindeutsche Lösung aussprachen, erfolgte am 15. November 1870 auch der Beitritt Hessens. In Württemberg trieb vor allem die Deutsche Partei den Beitritt zum Norddeutschen Bund voran, sodass es am 25. November zu einer Einigung kam. Im Königreich Bayern erwiesen sich die Beitrittsverhandlungen deutlich schwieriger, da Ludwig II. auf seiner Souveränität als König beharrte. Durch den “Kaiserbrief” hatte er sich von Preußens König Wilhelm I. einige Sonderrechte garantieren lassen. Trotz eines immensen Widerstandes in der eigenen Bevölkerung wurde der Vertrag letztlich unterschrieben.

Folgen

Die Verhandlungen über den Beitritt der süddeutschen Staaten fanden ab Ende Oktober 1870 im deutschen Hauptquartier in Versailles statt. Zu diesem Zeitpunkt fand der Deutsch-Französische Krieg statt [Einigungskriege]. Neben dem Beitritt wurde zudem vereinbart, die Verfassung des Norddeutschen Bundes auf Gesamtdeutschland auszuweiten. Damit war die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs fast identisch. Diesen Regelungen stimmten die Parlamente Badens, Württembergs, Hessens und Bayerns im Dezember/Januar 1870/71 einstimmig zu. Auf diese Weise regelten die Novemberverträge die am 18. Januar 1871 in Versailles vollzogene Reichsgründung. Für Württemberg und Bayern blieben dabei trotzdem einige Reservatrechte vorbehalten.

Bild 1: Karte Norddeutscher Bund, Autor: Ziegelbrenner, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bild 2: Reichsgründung 1871, Gemälde von Anton von Werner (1885), Lizenz: Gemeinfrei

 

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 01.06.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 23.02.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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