Zitat von Pascal_Knopp am 17. April 2021, 8:19 a.m. UhrIm Geschichte Leistungskurs sollen wir in einer Beurteilung beantworten ob Hitlers Machtergreifung legal oder illegal gewesen ist. Bis jetzt weiß ich dass es ja kein Putsch oder Revolution gewesen ist. Hitler wurde ja am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Doch spricht auch etwas dafür dass die Machtergreifung illegal gewesen ist?
Im Geschichte Leistungskurs sollen wir in einer Beurteilung beantworten ob Hitlers Machtergreifung legal oder illegal gewesen ist. Bis jetzt weiß ich dass es ja kein Putsch oder Revolution gewesen ist. Hitler wurde ja am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Doch spricht auch etwas dafür dass die Machtergreifung illegal gewesen ist?
Zitat von Fabio am 24. April 2021, 8:21 a.m. UhrHallo Pascal,
Hitlers „Machtergreifung“ wird in der Geschichtsschreibung mit dem 30. Januar 1933 verbunden, da Adolf Hitler an diesem Tag zum neuen Reichskanzler einer neuen Reichsregierung (aus NSDAP und DNVP) ernannt worden war. Dieser Akt war also gemäß Weimarer Verfassung legal, es handelte sich nicht um eine gewaltsame Revolution. Betrachtet man jedoch die folgenden Monate, wurde die Gewalt und Verfolgung politischer Gegner durch die Schlägertruppen SA und SS quasi zugelassen. Legitimiert wurden diese Maßnahmen durch Notverordnungen und das Ermächtigungsgesetz, dem die anderen Parteien unter Druck zustimmen mussten. Je nach dem, welche Perspektive man betrachtet, war Hitlers „Machtergreifung“ also legal und auch illegal.
Näheres dazu in unserem Artikel: https://www.geschichte-abitur.de/drittes-reich/machtergreifung
LG Fabio von Geschichte kompakt
Hallo Pascal,
Hitlers „Machtergreifung“ wird in der Geschichtsschreibung mit dem 30. Januar 1933 verbunden, da Adolf Hitler an diesem Tag zum neuen Reichskanzler einer neuen Reichsregierung (aus NSDAP und DNVP) ernannt worden war. Dieser Akt war also gemäß Weimarer Verfassung legal, es handelte sich nicht um eine gewaltsame Revolution. Betrachtet man jedoch die folgenden Monate, wurde die Gewalt und Verfolgung politischer Gegner durch die Schlägertruppen SA und SS quasi zugelassen. Legitimiert wurden diese Maßnahmen durch Notverordnungen und das Ermächtigungsgesetz, dem die anderen Parteien unter Druck zustimmen mussten. Je nach dem, welche Perspektive man betrachtet, war Hitlers „Machtergreifung“ also legal und auch illegal.
Näheres dazu in unserem Artikel: https://www.geschichte-abitur.de/drittes-reich/machtergreifung
LG Fabio von Geschichte kompakt
Es sieht so aus, als hättest du keine Auswahl getroffen