Reichstagsbrand

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler berufen. Damit war nun erstmals die NSDAP in einer Regierungskoalition vertreten. Verheerende Folgen für die zukünftige Politik hatte der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 in Berlin. Für diese Brandstiftung wurde der Linksextremist Marinus van der Lubbe verantwortlich gemacht. Die Nationalsozialisten nutzten dieses Ereignis, um die Verfolgung politischer Gegner zu legalisieren. Als die Regierung am folgenden Tag die Reichstagsbrandverordnung erließ, wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Vorgeschichte

Nachdem Hitler am 30. Januar 1933 zum neuen Reichskanzler ernannt wurde, war die NSDAP gemeinsam mit der DNVP in der Regierungskoalition vertreten. Bereits am 4. Februar erließ Reichspräsident Hindenburg die Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes. Dadurch erhielt NSDAP-Politiker Wilhelm Frick als Reichsinnenminister umfassende Vollmachten. Darüber hinaus wurde die Versammlungs- und Pressefreiheit stark eingeschränkt. Die Nationalsozialisten konnten auf diese Weise für die kommende Reichstagswahl am 5. März politische Gegner unterdrücken.1

Reichstagsbrand

Einen folgenreichen Einschnitt markierte der Reichstagsbrand in Berlin am Abend des 27. Februar 1933. Festgenommen wurde der 24 jährige Linksextremist Marinus van der Lubbe. Im anschließenden Prozess wurden Regierungstreue Richter eingesetzt, die auch andere Kommunisten als Tatverdächtige belasteten. Auf diese Weise wurde der Reichstagsbrand als “kommunistische Verschwörung” dargestellt. Adolf Hitler, Hermann Göring, Joseph Goebbels und Wilhelm Frick setzten sich nun für einen permanenten Ausnahmezustand ein, der vor allem die Verhaftung kommunistischer und sozialdemokratischer Politiker legalisieren sollte. Dies wurde bereits einen Tag später mit der Reichstagsbrandverordnung umgesetzt. Da die Urheberschaft aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, entstand später die Vermutung, die Nationalsozialisten hätten das Feuer aus politischen Gründen selbst gelegt.2

Folgen

Durch die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Aufgrund des Ausnahmezustandes konnten politische Gegner nun ohne Anklage und Prozess von der Polizei verhaftet werden [Quelle]. Angesichts der am 5. März anstehenden Reichstagswahl wollten die Nationalsozialisten damit die Angst vor linksextremistischen Terror schüren. Infolgedessen wurde eine Vielzahl von Reichstags- und Landtagsabgeordneten in Gefängnissen inhaftiert. Wegen der Überfüllung entstanden provisorische Haftorte, die sich später zu Konzentrationslagern entwickelten. Da die KPD und SPD aufgrund der Verfolgungswelle stark unterdrückt wurden, erhielt die Regierungskoalition auf der Reichstagswahl wieder eine parlamentarische Mehrheit. Die absolute Entmachtung des Parlaments erreichte die NSDAP mit dem am 24. März verabschiedeten Ermächtigungsgesetz. Anschließend erfolgte die Gleichschaltung des NS-Regimes.3

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Übersichtsbild: Berlin, Reichstagsbrand (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 146-1977-148-19A / unknown / CC-BY-SA 3.0

Bild 1: Brennender Reichstag in Berlin (27./28. Februar 1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-R99859 / CC-BY-SA

Bild 2: Marinus van der Lubbe (1933), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 3: Reichstagsbrandverordnung (1933), Lizenz: Gemeinfrei

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 27.07.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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